Gemeinsam Niedersachsens Grünlandregion erhalten
Die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Grünlandregionen stand im Mittelpunkt eines gemeinsamen Gesprächs von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies mit Landvolk-Vertretern der Küstenlandkreise im Grünlandzentrum in Ovelgönne. Mit dabei waren ebenfalls Wissenschaftsminister Björn Thümler als zuständiger Wahlkreisabgeordneter, die landwirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karin Logemann, sowie der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, und weitere Fachpolitiker. Die Gäste machten sich ein Bild von den Herausforderungen und ließen sich umfassend über die vielfältigen Projekte des Grünlandzentrums informieren.
Dazu sagt Ministerin Barbara Otte-Kinast: „Grünland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine prägende Kulturlandschaft. Deshalb ist es notwendig, die Bewirtschaftung auf Dauer zu sichern.“ Der Meinungsaustausch habe erneut gezeigt, wie groß die Bedeutung des Grünlands auch im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz ist. Um die zahlreichen Erschwernisse der dort wirtschaftenden Betriebe abzupuffern, soll eine gezielte Förderung entwickelt werden. Ministerin Otte-Kinast: „Der inhaltliche und finanzielle Spielraum für weitere Unterstützungen hängt nun maßgeblich davon ab, wie die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik der EU ausgestaltet sein wird. Fest steht: Wir wollen die Grünlandbewirtschaftung mit geeigneten Maßnahmen erhalten.“
Positionspapier zum Thema Biosphärenreservat
In vielen Gemeinden entlang der niedersächsischen Nordseeküste gibt es derzeit eine Diskussion darüber, ob sie sich dem Biosphärenreservat Wattenmeer anschließen sollen. Eine solche Entscheidung hätte direkte Auswirkungen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen in diesen Gemeinden; daher hat es innerhalb des Landvolks in den vergangenen Wochen intensive Diskussionen über dieses Thema gegeben. Als Ergebnis ist ein Positionspapier entstanden, das über den nachfolgenden Link angezeigt und heruntergeladen werden kann.
Positionspapier Biosphärenreservat Nds. Wattenmeer (neu)
Erntebilanz: Unsicherheit macht Betrieben am meisten zu schaffen
Erst viel zu viel Regen, dann auf einmal gar nichts mehr – 2017 und 2018 waren für die Landwirte in der Wesermarsch extreme Jahre, die sie vor viele Probleme gestellt haben. „Was die Betriebe in diesem Sommer am meisten belastet hat war die Unsicherheit“, sagt Kreislandwirt Dr. Karsten Padeken. „Was bekommen wir an Futter von unseren Flächen, wie viel müssen wir zukaufen, um unser Vieh über den Winter zu bringen, und können wir uns das finanziell überhaupt leisten?“
Noch können viele Landwirte die Frage, ob das Futter über den Winter reicht, nicht sicher beantworten. Für etwas Erleichterung sorgt die Maisernte, die noch nicht ganz abgeschlossen ist: In der Wesermarsch wird eine verhältnismäßig gute Ernte erwartet, auch im Vergleich zu anderen Jahren. Die Pflanze ist wärmeliebend und hat auf den schweren Marschböden offenbar noch ausreichend Wasser erhalten, um Kolben auszubilden. Der Mais wird in der Regel gehäckselt und siliert und stellt einen wichtigen Teil des Grundfutters für Rinder dar.
Bei der Grasernte schätzt Karsten Padeken, dass die Erträge etwa 20 bis 30 Prozent unter denen in normalen Jahren liegen werden. Im Moment sei hier aber noch keine endgültige Bilanz möglich, da das Gras im Herbst noch wachse und es noch einen Schnitt geben werde. Ob das Futter über den Winter reichen wird, hängt außerdem davon ab, wie lange das Vieh im Herbst noch auf der Weide stehen kann und wie früh es im kommenden Jahr wieder hinauskann. Und es kommt auf den Betrieb an: Wer noch Futterreserven aus dem vergangenen Jahr hatte, sieht die Lage etwas gelassener als derjenige, der bereits jetzt für viel Geld Futter zukaufen muss, was den Betriebserlös entsprechend schmälert.
„Was uns alle Geld kosten wird ist der Preis des Kraftfutters, der voraussichtlich steigen wird, da die Getreideernte auch anderswo in Europa niedrig ausgefallen ist“, prognostiziert Karsten Padeken. „Ob diese gestiegenen Kosten über einen gestiegenen Milchpreis wieder hereingeholt werden können, muss man noch sehen.“
Die finanziellen Hilfen zum Ausgleich von Dürreschäden, die Bund und Länder zur Verfügung stellen, werden den Betrieben in der Wesermarsch voraussichtlich nicht zu Gute kommen. Nach den bisher vorliegenden Informationen müssen Betriebe bei einer Antragstellung zunächst nachweisen, dass die Erntemengen im Vergleich zu den Vorjahren um 30 Prozent geringer ausgefallen sind. Da die Landwirte in der Wesermarsch das geerntete Gras sowie den Mais in den allermeisten Fällen für den eigenen Bedarf anbauen und nicht für den Verkauf, haben sie keine verwertbaren Belege über die Erntemengen und fallen somit schon aus diesem Grund aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten heraus. Weiteres Kriterium ist die Existenzgefährdung; dazu muss die Landwirtsfamilie ihr gesamtes Einkommen offenlegen und die finanzielle Bedürftigkeit nachweisen.
Gute Neuigkeiten: Landwirtschaftliche Fahrzeuge doch weitgehend von der Mautpflicht befreit
Alle Bundesstraßen werden zum 1. Juli 2018 mautpflichtig. Auch landwirtschaftlichen Fahrzeuge sollten somit mautpflichtig werden, mit Ausnahme von Fahrzeugen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit. Der DBV forderte daraufhin für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, ebenfalls von der Maut auszunehmen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer reagierte mit einem Schreiben an DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken auf diese Forderung. Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“ nun von der Maut befreit.
Bis zum 1. Januar 2019 gilt nun diese Kulanzregelung. Voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2019 soll dann die von Deutschem Bauernverband (DBV), Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) gemeinsam auf dem Weg gebrachte und von mehreren Bundesratsausschüssen letzte Woche nahezu einstimmig unterstützte Initiative greifen, das Bundesfernstraßenmautgesetz so zu ändern, dass die bisherigen und durch OVG-Urteile in Frage gestellten Ausnahmetatbestände wieder gelten.
Es sei unverhältnismäßig und bürokratisch, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung (OBU) auszurüsten, wenn diese Fahrzeuggeräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht, teilt Bundesverkehrsminister Scheuer dem DBV mit.
Straßenmaut für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Ab 1. Juli 2018 werden alle Bundesstraßen mautpflichtig. Auch die Landwirtschaft ist davon betroffen, da nach aktueller Auffassung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) nur landwirtschaftlichen Fahrzeugen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit von der Maut befreit sind.
Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und ca. 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab dem 1. Juli kommen nun 38.000 km Bundesstraßen hinzu. Nach dem Bundesfernstraßen-Mautgesetz (BFStrMG) besteht die Mautpflicht für Kraftfahrzeuge (Kfz) oder Fahrzeugkombinationen deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt und die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder für den Güterkraftverkehr (2. Alternative) verwendet werden.
Mautpflicht nach der 1. Alternative
Die Mautpflicht nach der 1. Alternative betrifft Kfz, die generell nach ihrem Zweck dazu bestimmt sind, Güter gleich welcher Art zu transportieren. Es ist damit entscheidend, ob das Motor-Fahrzeug nach seinen objektiven Merkmalen dazu dienen soll, Güter zu transportieren. Dies ist sicherlich bei Sattelzügen oder Lastkraftwagen der Fall, während klassische land- und forstwirtschaftliche (lof) Ackerschlepper und lof-Geräteträger dieser Alternative nicht unterfallen, da sie zur Bewirtschaftung von lof-Flächen bestimmt sind und beispielsweise über die Zapfwelle auch andere Maschinen antreiben können. Nach aktueller Auffassung des BAG ist darunter auch der Unimog zu subsumieren, da er ursprünglich auch für den Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft konzipiert und bestimmt ist.
Bei der letzten Änderung des Mautgesetzes wurde der Begriff „ausschließlich“ in der Begriffsbestimmung „Fahrzeuge die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind“, gestrichen. Dadurch fallen mehr Fahrzeuge unter die Mautpflicht. Das betrifft auch die sogenannten Agrotrucks oder Agrar-Lkw, das heißt zum lof-Ackerschlepper umgeschlüsselte Sattelzugmaschinen. Unabhängig von der Zulassung sind diese Fahrzeuge zur Güterbeförderung bestimmt und unterfallen der 1. Alternative. Inwieweit dennoch eine Befreiung von der Maut möglich ist, muss im jeweiligen Einzelfall mit der BAG und der Betreibergesellschaft Toll Collect geklärt werden. Die Mautpflicht nach der 1. Alternative besteht im Übrigen unabhängig
Kein Blitzer, sondern eine Kontrollsäule für die Maut auf Bundesstraßen. Ab 1. Juli 2018 sind die Geräte „scharf gestellt“ und die Maut ist fällig. (Foto: Vaupel)
davon, ob es sich um eine Privatfahrt handelt, ob tatsächlich Güter befördert werden (Leerfahrten sind damit auch von der 1. Alternative erfasst) oder ob das betreffende Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
Mautpflicht nach der 2. Alternative
Hiernach besteht unabhängig von der 1. Alternative die Mautpflicht, sofern mit Kfz oder Fahrzeugkombinationen, die zwar über keine für den Güterkraftverkehr typischen Fahrzeug- und Aufbauarten verfügen, die jedoch konkret Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der jeweiligen Fahrt um eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung im Sinne § 1 GüKG handelt. Werden solche Transporte auch mit Standardschleppern durchgeführt, so sind diese mautpflichtig nach der 2. Alternative.
Achtung: Seit April dieses Jahres verweist das BAG auf verschiedene Urteile von Oberverwaltungsgerichten der Länder (u. a. OVG Münster, Az.: 9 B 550/16) und kommt zu dem Schluss, dass von der 2. Alternative die Beförderung jeglicher Güter erfasst ist. Die sonst angenommenen und auch bis dahin seitens des BAG akzeptierten Ausnahmen von der Maut, nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GüKG werden nicht mehr angewendet. Darunter fällt beispielsweise die Nachbarschaftshilfe und die Beförderung im Rahmen eines Maschinenrings e. V..
Ausnahme: Auf Betreiben von BLU, BMR und DBV mit Unterstützung der LWK Niedersachsen wurde Anfang 2017 eine wichtige Ausnahme von der Mautpflicht in § 1 Absatz 2 Ziffer 6 BFStrMG aufgenommen. Danach sind landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 40 km/h nach beiden Alternativen generell ausgenommen (gilt ab dem 1. Juli 2018).
Die neue Auslegung des BAG führt aber dazu, dass auch lof-Fahrzeuge von Landwirten, soweit sie mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h die mautpflichtigen Straßen nutzen, mautpflichtig sind. Da dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, werden Lösungen gesucht, die den bisherigen Stand der Ausnahmeregelungen in diesem Punkte wiederherstellt. Ob dies bis zum 1. Juli gelingt, ist offen. Da für die Mautbefreiung das Motorfahrzeug maßgebend ist, gilt die Empfehlung alle Schlepper, die für Beförderungen auf mautpflichtigen Straßen eingesetzt werden, auf eine bbH von 40 km/h zu drosseln.
Wie hoch ist die Maut
Die Höhe der Maut ist abhängig von der auf mautpflichten Bundesautobahnen und Bundesstraßen zurückgelegten Streckenkilometer. Bei der Berechnung wird die Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination berücksichtigt. Aktuell gibt es vier Achsklassen, die von zwei bis fünf oder mehr Achsen reichen. Bei der Berechnung werden auch Liftachsen stets mitgerechnet. Weiterhin geht in den Mautsatz auch die Emissionsklasse des Fahrzeugs ein. Da in der Landwirtschaft oftmals ältere Lkws oder Traktoren eingesetzt werden, führt dies zu hohen Mautsätzen. Denn je schlechter die Emissionsklasse, desto höher ist die Maut. Da bei vielen Traktoren die Emissionsklasse laut Zulassungsbescheinigung nicht bekannt ist, werden diese automatisch in die schlechteste Klasse eingestuft und das führt zu hohen Mautsätzen. So kann im schlechtesten Fall bei einer Fahrzeugkombination von mindestens fünf Achsen ein Mautsatz von 21,8 Cent je Streckenkilometer fällig werden. Ist die Emissionsklasse in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer 14. bzw. 14.1 eingetragen, passen diese Angaben aber aktuell nicht zu der vom BAG veröffentlichen Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen und daher muss wohl erst eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt für Klarheit sorgen.
Wie kann die Maut bezahlt werden
Die Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH bietet hierfür mehrere Möglichkeiten an:
• Automatische Einbuchung per Fahrzeuggerät (On-Board-Unit) nach Registrierung bei der Betreibergesellschaft Toll Collect und Einbau des Gerätes in das mautpflichtige Fahrzeug. Das OBU wird von Toll Collect kostenlos zur Verfügung gestellt und der Halter des Fahrzeugs übernimmt die Kosten für den Einbau. Beim Einbau eines OBU bei Traktoren kann es zu Problemen kommen, da die Schlepper vielfach keine entsprechende Vorrüstung für diese Geräte haben.
• Manuelle Einbuchung per Toll-Collect-App.
• Online-Einbuchung unter www.toll-collect.de sowohl auf stationären PCs als auch mobil auf Tablets und Smartphones.
• Manuelle Einbuchung an rund 1.100 Mautstellenterminals, die an großen Tankstellen, Autohöfen und Rastplätzen stehen
Verantwortlich für die Mautentrichtung ist der Eigentümer oder Halter des Kfz, die Person, die über den Gebrauch des Kfz bestimmt, der Fahrer, die Person, auf die das Kfz zugelassen ist oder die Person, der das Kennzeichen des Kfz zugeteilt ist, wobei mehrere Mautschuldner als Gesamtschuldner haften. Kann bei einer Kontrolle die tatsächlich zurückgelegte Strecke nicht ermittelt werden, so wird pauschal eine Wegstrecke von 500 km nacherhoben. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bei Mautverstößen ein Bußgeld bis zu 20.000 € vorgesehen. Neben den Kontrollsäulen wird die Maut vor allem bei Vor-Ort-Kontrollen durch das BAG überprüft.
Weitere Informationen zur Maut sind bei www.bag.bund.de und www.toll-collect.de zu finden. Bei Toll Collect besteht auch die Möglichkeit Fahrzeuge, die dauerhaft nicht der Mautpflicht unterliegen, in die Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge eintragen zu lassen. Nach aktuellen Erfahrungen ist diese Mautbefreiung allerdings wenig hilfreich, da sie nicht rechtsverbindlich ist und bei Kontrollen das BAG oftmals eine Mautpflicht erteilt.
Fazit
Aufgrund der in der Vergangenheit wechselnden Auskünfte zur Maut seitens des Bundesamts für Güterverkehr und den aktuellen Entwicklungen, können leider keine absoluten Aussagen zur Maut für die Land- und Forstwirtschaft getroffen werden. Es ist davon auszugehen, dass es weitere Änderungen und Anpassungen geben wird. Die nächste Änderung zur Maut ist schon beschlossen: Anfang 2019 wird nicht mehr die Anzahl der Achsen, sondern das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge berücksichtigt. Feststeht: die Maut kommt zum 1. Juli auf allen Bundesstraßen. Für alle Lkw-ähnlichen Fahrzeuge wird die Maut fällig sein. Landwirte und Lohnunternehmer die mautfrei fahren wollen, sollten ihre Schlepper auf 40 km/h drosseln.
Text: Martin Vaupel Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Tag der Milch 2018 – Treffen mit Astrid Grotelüschen
v. li.: Dr. Karsten Padeken, Astrid Grotelüschen, Familie von Deetzen
„Frisch – die ‚Lieferanten‘ stehen gleich nebenan auf der Weide – gesund und lecker dazu!“ Mit diesem Statement startete CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen zum „Tag der Milch“ am 1. Juni 2018 ihren Besuch auf dem „Hof von Deetzen“ in Schweiburg. Familie von Deetzen melkt 160 Kühe und betreibt zusätzlich eine Milchtankstelle. Durch die Milchtankstelle hat die Familie immer viel Kontakt zu Touristen und betreibt somit tolle Öffentlichkeitsarbeit. Neben dem direkten Kontakt hat die Familie auch eine Facebookseite, auf der regelmäßig über anstehende Arbeiten und Ereignisse auf dem Hof berichtet und vieles erklärt wird. „Diese erstklassige Arbeit verdient unsere Anerkennung und vor allem einen auskömmlichen Preis für die Produkte, damit auch die nächste Generation eine Zukunft hat“, ist die Abgeordnete überzeugt.
Bei dem Treffen mit Astrid Grotelüschen standen Punkte wie die aktuelle Milchmarktsituation, aber auch das Thema „Wolf“ zur Diskussion. Kreislandvolkvorsitzender Dr. Karsten Padeken, sowie stellv. Vorsitzender Hendrik Lübben berichteten über eine aktuell recht positive Situation am Milchmarkt. Der Milchpreis ist zurzeit zufriedenstellend und auch die Pulverware fließt recht gut ab. Beide Landwirte lehnen einen politischen Eingriff in den Markt ab. Sie fordern hingegen politische Unterstützung bei der Entwicklung von neuen Instrumenten und Möglichkeiten zur Preisabsicherung am Milchmarkt.
Auch über das Thema „Wolf“ berichtete Dr. Karsten Padeken kurz. Die Kreislandvolkverbände Wesermarsch und Friesland fordern eine wolfsfreie Zone entlang der Küsten. Würde der Wolf sich in der Region niederlassen, müssten die Landwirte ihre Tiere im Stall lassen. Somit wäre zum Beispiel an Weidemilch nicht mehr zu denken.
Astrid Grotelüschen erinnerte hierzu an ihre Veranstaltung zum Thema „Wolf“ mit Helmut Dammann-Tamke, MdL im April. Sie unterstützt den Vorschlag, entlang der Küste einen Schutzstreifen für Weidehaltung und Deichschafe einzurichten. „Für mich ist wichtig, dass wir als Politik eine klare und präventive Regelung im Bund erarbeiten, damit das Land Niedersachsen diese dann politisch präzisieren kann“, so Grotelüschen abschließend.
„Wölfe in der Küstenregion sind nicht vereinbar mit der Weidehaltung“
„Wölfe in der Küstenregion sind nicht vereinbar mit der Weidehaltung“, betonte Manfred Ostendorf, Geschäftsführer der Kreislandvolkverbände Wesermarsch und Friesland, am Samstag, den 12.5.2018 in Stadland. Rund 300 Landwirte, Schäfer und Pferdezüchter hatten sich am Deich versammelt, um gegen den Wolf zu demonstrieren.
Hunderttausende Rinder oder Tausende von Schafen müssten im Stall bleiben und es gäbe keine Weidemilch mehr, wenn der Wolf sich weiter ausbreitet. Wenn sich erst ein ganzes Wolfsrudel bildet, dann ist es zu spät. Demnach fordern das Landvolk auch die Landfrauen, die Deichverbände und die Schafzüchter eine wolfsfreie Zone und klare Regelungen.
Die Deichverbände sind in Sorge um den Küstenschutz, der ohne Schafe an den Deichen in Gefahr gerate. Wolfssichere Zäune gibt es nicht und die Errichtung von wolfsabweisenden Zäunen würde allein in den Landkreisen Friesland und der Wesermarsch über 300 Millionen Euro kosten!
Kundgebung „Wolfsfreie Zonen – Zum Schutz unserer Weidetiere“
Die Kreislandvolkverbände, Deichverbände und Kreislandfrauenverbände Friesland und der Wesermarsch sowie der Landesschafzuchtverband Weser-Ems rufen zu einer gemeinsamen Kundgebung „Aktives Wolfsmanagement in Weidegebieten“. Diese Kundgebung findet statt am Samstag den 12. Mai 2018 um 10.30 Uhr an der Küstenschutzhalle des II. Oldenburgischen Deichbandes, im Kreis Wesermarsch, direkt am Jadebusendeich.
Der Wolf als Raubtier ist mit einer ausgeprägten Weidehaltung in unseren Grünlandregionen entlang der Küste und Schafhaltung an den Deichen nicht vereinbar. Wolfssichere Zäune gibt es nicht und die Errichtung von wolfsabweisenden Zäunen würde allein in den Landkreisen Friesland und der Wesermarsch über 300 Millionen Euro kosten und wäre mit nicht leistbaren, zukünftigen Unterhaltungsaufwendungen verbunden. Unser Protest richtet sich sowohl an die Politik, als auch an die unverblümte Willkommenskultur innerhalb der Gesellschaft. Sollte sich der Wolf in unseren Weidegebieten mit etabliertem Weidemilchprogramm ansiedeln, zum Beispiel durch Rudelbildung, wäre das zwangsläufig das Aus für hunderttausende von Weidetieren auf den Weiden in den Sommermonaten. Milchkühe, Rinder, Schafe und zahlreiche Pferde müssten allesamt im gesamten Sommer im Stall bleiben um sie letztendlich zu schützen. Das wollen wir nicht!
Wir wollen unsere Grünlandflächen auch weiterhin zur typischen Weidehaltung nutzen können. Unsere Weidelandschaft als besondere Kulturlandschaft, auch für den gesamten Tourismus entlang der Küste, liegt uns am Herzen. Wir wollen die ungehinderte Verbreitung des Wolfes in klassischen Weidegebieten stoppen, dafür brauchen die Weidehalter wolfsfreie Zonen und klare Regelungen auf Kreis-, Landes-, Bundes- und EU- Ebene. Dafür steht unsere Kundgebung.
Auch die Deichbände sind in großer Sorge um den Küstenschutz, der ohne Schafe an den Deichen in Gefahr gerät. Die Deichschäfer haben Angst vor Wolfsübergriffen, die es schon wiederholt in der Wesermarsch gegeben hat. Alle, die den Erhalt der Weidehaltung in unserer Region wollen, sind aufgerufen an unserer Kundgebung teilzunehmen. Wir glauben, dass vielen in der Gesellschaft die Gefahren der Wolfsverbreitung in Weidegebieten noch nicht bewusst sind, auch dafür soll unsere Kundgebung dienen. Wir wollen zum Nachdenken anregen und für unsere Positionen werben.
Zukunftstag 2018
Am 26. April 2018 fand der Zukunftstag für Schüler statt. In der Wesermarsch hatten sich 33 interessierte Schüler angemeldet. Auf dem Betrieb von Dirk Hanken erhielten die Schüler tolle Einblicke in die Landwirtschaft.
Zunächst durften die Schüler mit in den Melkstand, um sich dort das Melken genauer anzuschauen. Als dies erledigt war, war es Zeit die Kühe raus auf die Weide zu lassen. Im Anschluss wurde zunächst eine Frühstückspause gemacht. Die Molkerei Ammerland hatte Käsewürfel, Milch und Buttermilch zur Verfügung gestellt. Im gerade fertig gestellten Aufenthaltsraum mit Blick in den Kuhstall fanden alle Schüler Platz und schauten sich gemeinsam einen Lehrfilm an, der im letzten Jahr auf dem Betrieb von Dirk Hanken erstellt worden war. So lernten die Schüler einiges zum Thema Kühe, Milch, Milchprodukte und Landwirtschaft.
Im Anschluss ging es weiter mit einem Betriebsrundgang. Vor allem die Kälber erfreuten sich großer Beliebtheit. Danach ging es mit dem Bus weiter zur Molkerei Ammerland, wo die Schüler sich die Verarbeitung der Milch anschauen konnten.
Die Schüler waren begeistert und hatten einen rundum tollen und interessanten Tag!
Bilder zum Zukunftstag sind hier zu finden!
Jahreshauptversammlung 2018 in Rodenkirchen
Am 1. März 2018 fand die Jahreshauptversammlung Wesermarsch in der Markthalle Rodenkirchen. Als Referent konnte Albert Schulte to Brinke, Präsident Landvolk Niedersachsen, gewonnen werden. Dr. Karsten Padeken begrüßte zunächst die 120 Gäste und Ehrengäste und berichtete kurz über das Jahr 2017.
Zum Thema Wolf äußerte er sich wie folgt: „Wir werden den Wolf wohl durchziehen lassen müssen. Sollte er sich hier niederlassen, werden wir ihm aber unmissverständlich klarmachen, dass er hier nichts zu suchen hat.“ Nach bereits zwei bestätigten Fällen von Wolfsrissen in der Wesermarsch sei jetzt wohl ein dritter hinzugekommen, beklagte Dr. Karsten Padeken. Er sprach sich dafür aus, die Küstenregion zur wolfsfreien Zone zu erklären. Herdenschutz wie wolfsichere Zäune sind in der Wesermarsch aus finanziellen Gründen unrealistisch. Bei Kosten von 10 Euro pro laufenden Meter müssten 100 Millionen Euro aufgewendet werden. Auch aus ökologischer Sicht – die Gräben müssen regelmäßig gereinigt, die Wiesenvögel geschützt werden – sind Schutzzäune nicht möglich. Die Weidewirtschaft ist mit dem Wolf nicht vereinbar.
Karsten Padeken machte in seinem Bericht auch das immer größer werdende Problem der Gänse deutlich. „Sie kommen früher, bleiben länger oder ziehen gar nicht mehr weiter. Die Schäden auf den Flächen haben stark zugenommen“, bilanzierte der Kreislandwirt. Er lobte den Landkreis Wesermarsch, der ein zusätzliches Gänseprogramm aufgelegt hatte. Das reicht aber nicht aus. Deshalb steigt das Kreislandvolk in das Gänsemanagement ein und legt dabei den Fokus auf die Schäden.
SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann wies auf verbesserte staatliche Förderung für von Wolfsangriffen betroffene Tierhalter hin. Zudem habe Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (ebenfalls SPD) für den Landkreis Cuxhaven ein Pilotprojekt angekündigt, wonach bei Gefahr gehandelt werden soll. Vorgesehen sei, die Wölfe zu vergrämen und im Einzelfall auch sie abzuschießen.
Im Anschluss ergriff Albert Schulte to Brinke das Wort. „Alle wollen den Wolf, wenn er aber da ist, wollen die meisten ihn wieder weg haben“, erhielt der Kreislandwirt Unterstützung von Albert Schulte to Brinke. Der neue Präsident des Niedersächsischen Landvolks wies auch auf die Panik hin, die ein Wolf in den Viehherden auf den Weiden auslöst. Die Weidehaltung darf wegen des Wolfes aber nicht aufgegeben werden. Albert Schulte to Brinke sprach sich dafür aus, dass die betroffenen Bauern selbst darüber entscheiden, was sie gegen den Wolf tun wollen – und nicht Menschen in fernen Amtsstuben.
Neujahrsempfang 2018
Zum Neujahrsempfang am 29. Januar 2018 im Tivoli in Varel war es den Kreislandvolkverbänden Wesermarsch und Friesland gelungen Barbara Otte-Kinast (Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und Björn Thümler (Minister für Wissenschaft und Kultur), beide Minister der neuen niedersächsischen Landesregierung, gewinnen zu können. Knapp 300 Gäste waren der Einladung gefolgt.
Nach dem Sektempfang eröffneten die Vorsitzenden Hartmut Seetzen und Dr. Karsten Padeken die Veranstaltung und begrüßten insbesondere die Ministerin für Landwirtschaft Barbara Otte Kinast und den Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler. In ihrer Eröffnungsansprache sprachen die Vorsitzenden viele aktuelle Themen an und formulierten klare Forderungen an die Politik. Es folgte ein Grußwort des Landrats des Landkreises Wesermarsch Thomas Brückmann.
Herr Brückmann stellte zu Beginn seiner Ausführungen fest, dass Landwirte für klare Worte stehen, und auch wenn es mal unangenehm sein kann, kann die Politik gut damit umgehen. Im Weiteren ging er auf die Gänseproblematik ein, die die Landkreise Friesland und Wesermarsch bewegen. Hier wurden unbürokratische Lösungen gesucht um den betroffenen Landwirten zu helfen. Ein weiteres Thema war der Wolf. Der Wolf hat beide Landkreise erreicht und es gab bereits einige Risse von Schafen. Die besondere Situation der Marsch mit den vielen Grünlandflächen mit weidenden Rindern muss berücksichtigt werden. Eine wolfssichere Einzäunung ist allein bei 160 km Deichlinie und 20.000 km Gewässer in der Wesermarsch unmöglich zu realisieren. Herr Brückmann sagte: „Entschädigungen sind nicht ausreichend, es muss wolfsfreie Zonen in Niedersachsen geben.“
Es folgte die Rede der Ministerin für Landwirtschaft in Niedersachsen, Barbara Otte-Kinast. Der hohe Grünlandanteil der Region ist für Frau Otte-Kinast besonders bemerkenswert und auch die hohen Leistungen der Betriebe. Sie sagt: „Die Landwirtschaft muss wieder in die Mitte der Gesellschaft rücken. Daran kann Politik mit guter Arbeit mitwirken, aber auch jeder Einzelne mit seiner aktiven Arbeit vor Ort.“ Im Weiteren ging die Ministerin auf das Thema Tierschutz ein. Wichtig ist ihr ein Tierschutz nach Augenmaß. Es reicht nicht im Tierschutz schnell große Schritte zu machen, wenn es dann keine Tierhaltung mehr in der Fläche gibt, zudem muss auch die Bürokratie für den Landwirt beherrschbar bleiben.
Milchwirtschaft ist ein großer Schwerpunkt in Niedersachsen. Die finanziellen Herausforderungen für die Landwirte sind enorm und die vielschichtigen Gründe für Preisschwankungen tragen dazu bei. Es gibt kein einzelnes Instrument um den Milchmarkt zu leiten. Es bedarf einer Vielzahl von Maßnahmen die Milchwirtschaft zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die Wirtschaftsförderung, Fortführung des Weidemilchprogrammes, Stärkung der Biomilcherzeugung und der regionale Absatz.
Die Gefahr der afrikanischen Schweinepest ist real und das Ministerium bereitet umfangreiche Maßnahmen zur Prävention vor.
Frau Otte-Kinast sagt zu, dass AFP überarbeitet wird, Inhalte verändert werden, um das finanzielle Volumen zu steigern. Die Obergrenzen müssen wieder auf das Bimsch Niveau angehoben werden. Die Förderung von Silageplatten und Lagerraum für Gülle soll erweitert werden. Mit den neuen Anforderungen durch die Düngeverordnung können die Landwirte nicht allein gelassen werden.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (Grünlandprämie) wurde gestrichen. Die für 2017 beantragten Mittel werden in 2018 ausgezahlt, jedoch ist eine weitere Finanzierung der Maßnahme nicht gesichert. Die Landesregierung plant ein neues Programm zu entwickeln.
Im Anschluss folgte Björn Thümler. Auch sein Amt ist sehr verbunden mit der Landwirtschaft in Niedersachsen. Er schnitt das Thema Wolf kurz an und ist der Meinung, dass der Wolf nicht in jede Region gehört. Es muss wolfsfreie Gebiete in Deutschland geben. Dies ist auch in anderen Ländern der EU wie z.B. Schweden oder Finnland möglich.
Im Weiteren spricht der Minister die Forschung bezüglich multiresistenter Keime, die in Niedersachsen ausgebaut werden muss, an. Die Landwirtschaft ist nicht der Hauptverursacher dieses Problems und somit muss es an dieser Stelle eine wissenschaftliche Aufarbeitung geben. Ebenso wie beim Thema Biodiversität bzw. Artenvielfalt fordert der Minister, dass es in Zukunft eine Ursachenforschung gibt, da die Landwirtschaft auch an diesem Problem nicht alleine schuld ist.
Zuletzt spricht Björn Thümler noch das Grünlandzentrum an, welches er selber mit aufgebaut hat. Er ist sich ganz sicher, das Grünlandzentrum muss und wird sich weiter entwickeln. Eine enge Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen in Niedersachsen, die sich mit Ernährung und Wissenschaft beschäftigen wird angestrebt.
In einer abschließenden Diskussionsrunde kam das Thema Kaltbrand auf. Frau Otte-Kinast war nicht bewusst, dass dieses Thema für die Landwirte noch aktuell ist und lud einige Landwirte zu einem persönlichen Gespräch nach Hannover ein, um für dieses Problem eine Lösung zu finden.
Auf Nachfrage der Landfrauen berichtete sie auch über den Sachstand des geplanten Kompetenzzentrums für Hauswirtschaft und Ernährungsfragen in Niedersachsen.
Abschließend forderte die Ministerin alle Landwirte auf sich zu jeder Zeit mit Problemen, Ideen und Anregungen an sie zu wenden.
Dieser gelungene Abend klang gemütlich bei einem Glas Bier aus.