Der Tierseuchenfonds des Kreises Wesermarsch e.V. wird Milchviehaltern im Landkreis Wesermarsch eine Härtebeihilfe für Kühe gewähren, die 2024 an der Blauzungenkrankheit gestorben sind. Das hat der Vorstand des Tierseuchenfonds einstimmig beschlossen, um den finanziellen Schaden abzumindern.
Die Härtebeihilfe wird bei erhöhter Sterblichkeit von Milchkühen für das Jahr 2024 gezahlt. Die Berechnung wird im Januar 2025 erfolgen. Um die Übersterblichkeit der Kühe zu bestimmen, werden die Jahre 2021, 2022 und 2023 als Referenzjahre genommen. Daraus wird die Berechnung für das Jahr 2024 erstellt. Die Beihilfe wird circa 200 € pro Kuh betragen. Da das zur Verfügung stehende Budget für die Härtebeihilfe auf 200.000,- € begrenzt ist, kann es bei starker Inanspruchnahme zur Kürzung der Einzeltierhilfe kommen.
Die Anträge können Tierhalter bis zum 31. Januar 2025 beim Tierseuchenfonds des Kreises Wesermarsch e.V. stellen; entsprechende Formulare sind hier zum Download, bei den Tierärzten oder in der Geschäftsstelle des Kreislandvolkverbands Wesermarsch erhältlich. Benötigte Berechnungen sind von der Geschäftsstelle für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 aus der HI-Tier-Datenbank zu entnehmen. Entsprechende Zugänge stellt der Antragsteller mit einer Vollmacht dem Tierseuchenfonds zur Verfügung. Der Zuschuss wird ab Januar 2025 ausgezahlt.