Weservertiefung: Vermeidungslösung muss umgesetzt werden

Die Ankündigung aus der Landespolitik, dass die geplante Weservertiefung als Baumaßnahme in das neue Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz vom 22. März dieses Jahres aufgenommen wird, sorgt bei den Landwirten in der Wesermarsch für große Unruhe. Der Grund: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist für Stadland und Butjadingen die sogenannte Vermeidungslösung vorgesehen. Mit entsprechenden baulichen Maßnahmen am Butjadinger Kanal soll die Wasserspeicherungskapazität erhöht werden, um bei Flut möglichst viel salzärmeres Weserwasser aufnehmen zu können, was dann in das Butjadinger und Stadlander Grabennetz weiterfließen kann. So soll der zunehmenden Versalzung des Grabenwassers entgegengewirkt werden, die sich durch die erneute Weservertiefung weiter verstärken würde.

Der Kreislandvolkverband Wesermarsch fordert die Landespolitik auf, gemeinsam mit den betroffenen Wasserverbänden vor Ort und dem Bund die Vermeidungslösung umzusetzen, bevor mit der erneuten Weservertiefung begonnen wird. Der Generalplan Wesermarsch ist ein Ausgleich für die vorangegangenen Weservertiefungen und ebenfalls schnellstmöglich umzusetzen, unabhängig von der aktuell geplanten Weservertiefung.

Das Land Niedersachsen kann aus Sicht des Kreislandvolkverbandes erst dann ein Einvernehmen zur erneuten Weservertiefung durch Maßnahmengesetz erteilen, wenn diese Punkte vertraglich sichergestellt sind.